Ein Workshop der Pausanio Akademie zum Thema „Leichte Sprache“
Ein Gastbeitrag von Svenja Schütte
Die Leichte Sprache ist entgegen ihrer Bezeichnung alles andere als „leicht“ umzusetzen, aber sie ist mit leichten Mitteln zu erlernen und anschließend universell einsetzbar, gesprochen wie geschrieben, analog wie digital. Dabei hilft sie nicht nur Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern vor allem auch den etwa 7,5 Millionen Analphabeten in Deutschland und denjenigen mit geringen Sprachkenntnissen. Das ist wohl ist wohl mein Resümee aus dem Workshop der Pausanio Akademie am 2. Dezember 2015 in Köln.
Unter Berücksichtigung bestimmter Regeln zur Vereinfachung werden die Inhalte in eine für alle verständliche Form übertragen. Auch wissenschaftliche Texte, Gesetzestexte und die Amtssprache können in die Leichte Sprache übersetzt werden. Dabei ist keine Information zu schwierig, sondern bedarf oft nur einer umfassenderen Erklärung. Damit greift die Leichte Sprache die in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Forderung nach barrierefreier Kommunikation und Information auf. Leider fehlt es zurzeit aber noch an einer juristischen Basis und einer verbindlichen Definition. Selbst die bisher einzige gesetzliche Verordnung, die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0“ (BITV 2.0) konnte bisher keine großen Erfolge erzielen. Sie schreibt den Einsatz der Leichten Sprache zwar für alle Webauftritte öffentlicher Behörden ausdrücklich vor, doch wird das in vielen Fällen konsequent ignoriert.
Um die schwierige Kunst der Leichten Sprache zu erlernen gibt es zahlreiche kostenlose Ratgeber, Regelwerke und sogar ein Wörterbuch der Leichten Sprache, die von Verbänden, Ämtern und Vereinen angeboten werden. Allen voran stehen die Angebote der internationalen Vereinigung „Inclusion Europe“ und „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V.“. Ein allgemeingültiges Regelwerk gibt es allerdings noch nicht. Welcher Text als „leicht“ definiert und welche Regeln eingehalten werden, entscheidet letztlich allein der Verfasser. Das von Inclusion Europe entworfene Siegel kann jeder nutzen um einen Text selbst auszuzeichnen. Vereine und Verbände bieten aber schon seit einigen Jahren auch Prüfverfahren auf freiwilliger Basis an, bei denen die Texte von Menschen mit einer geistigen Behinderung gelesen und auf die Verständlichkeit hin geprüft werden.
Der Workshop hat vor allem geholfen Licht in das Dunkel der vielen Regeln zu bringen und zu erkennen wann ein Text tatsächlich in Leichter Sprache formuliert ist. Nach der Grundlagenbesprechung und den ersten Gruppenübungen im Workshop war schnell klar warum die Leichte Sprache nicht so leicht ist wie gedacht: Das Schwierige am eigentlich Leichten ist die Besinnung auf die grammatikalischen Grundschulwurzeln, zurück zu S-P-O (Subjekt-Prädikat-Objekt), zurück zu Sätzen mit jeweils nur einer Aussage. Jahrelang zu möglichst komplexen und ästhetischen Satzkonstruktionen erzogen, werden aus dem ewigen Training mit dem Synonymlexikon und dem mühsam erlernten Wissen um Passiv und Genitiv, wieder einfache, klar formulierte und gut strukturierte Grundlagentexte. Aber die Übung macht tatsächlich den Meister!
Kurzum:
Die Leichte Sprache ist eine Sprache mit einfachen Wörtern.
Sie hat viele Regeln.
Diese Regeln kann jeder lernen.
In Deutschland gibt es keine Gesetze für die Leichte Sprache.
Sie ist freiwillig.
Die Leichte Sprache kann jeder schreiben
oder sprechen.
Die Leichte Sprache hilft Menschen mit einer Behinderung sehr.
Zum Beispiel:
Sie hilft im Internet
oder im Sozial-Amt
oder im Museum.
Die Leichte Sprache hilft aber auch vielen anderen Menschen
Zum Beispiel:
Menschen die wenig Deutsch sprechen.
Oder Menschen die nicht gut lesen können.
Die Texte in Leichter Sprache können geprüft werden:
Prüfer und Prüferinnen sind Menschen
mit einer Behinderung.
Nur sie können wirklich sagen:
Diesen Text kann ich gut verstehen.
Sie wollen mehr Informationen:
Sie gehen ins Internet: www.leichtesprache.org
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